MEISTER/IN IM GASTGEWERBE - KÜCHENMEISTER/IN IHK - RESTAURANTMEISTER/IN IHK - HOTELMEISTER/IN IHK - FACHWIRT/IN IM GASTGEWERBE IHK Lehrgangsziel - Was wollen Sie erreichen?
National und international genießt der Meisterbrief uneingeschränke Anerkennung. Erfolgreiche Meisterinnen und Meister der Hotelfernschule POPPE & NEUMANN führen die Küchen in TOP-Unternehmen, sind Küchenleiterinnen in den führenden Gemeinschaftsverpflegungs-Betrieben, sind Hoteldirektoren, wirken als Berufsschullehrerinnen, als Fachdozenten bei anerkannten Bildungsträgern, sind in der Lebensmittelüberwachung tätig, sind erfolgreiche Unternehmensberaterinnen, im Vertrieb der Lebensmittel-Zulieferindustrie tätig oder überdurchschnittlich erfolgreich selbständig. Der MEISTERBRIEF ist und bleibt die entscheidende Sprosse auf der Karriereleiter! Die Aufstiegsfortbildung zum/zur Fachwirt/in im Gastgewerbe leitet sich aus der Meistervorbereitungab, beschränkt sich im wesentlichen auf die kaufmännisch/betriebswirtschaftlichen Themen und ist als Weiterbildung für die Berufsfelder „Hotelkaufmann/-frau" und „Fachmann/-frau für . | Zulassungsvoraussetzungen - Wer kann teilnehmen ?
Eine der Zulassungsvoraussetzungen sowohl zum Meister wie zum Fachwirt im Gastgewerbe ist die Ausbildereignungsprüfung. Diese absolvieren Sie im Rahmen der Vorbereitung auf den Meisterbrief/ auf die Prüfung zum/zur Fachwirtin im Gastgewerbe (Lehrgang 4 oder 4b). Haben Sie den AdA-Schein bereits, belegen Sie Lehrgang 4a bzw. 4c. Mit Berufsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Gastgewerbe (Koch/Hofa,Refa) müssen Sie - zum Zeitpunkt der Prüfung - für die Meisterprüfung 3 Jahre, für den Fachwirt im Gastgewerbe 2 Jahre Berufspraxis nachweisen Den Abschluss zum/zur Fachwirt/in im Gastgewerbe können Sie auch mit einem Berufsabschluss in einem anerkannten 3-jährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf (Hotelkaufmann/-frau, Fachmann/ Fachfrau für Systemgastronomie) und danach mindestens 2-jähriger Berufspraxis - zum Zeitpunkt der Prüfung - und mit einem Berufsabschluss in einem anerkannten 2-jährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf (Fachkraft im Gastgewerbe) und danach mindestens 3-jähriger Berufspraxis - zum Zeitpunkt der Prüfung- machen. Aber auch wenn Sie keinen Berufsabschluss haben, können Sie sowohl den Meisterbrief erwerben wie die Qualifikation zum/zur Fachwirt/in im Gastgewerbe. Als Quereinsteiger müssten Sie beim Meisterbrief zum Zeitpunkt der Prüfung 8 Jahre einschlägige Berufserfahrung nachweisen; beim Fachwirt im Gastgewerbe benötigen Sie zum Zeitpunkt der Prüfung 5 Jahre einschlägige Berufspraxis..
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